TTIP stoppen
DIE LINKE beantragt Resolution im Stadtrat
Der Rat der Stadt Aachen spricht sich gegen ein geplantes Transatlantisches Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) aus. Der Oberbürgermeister beantragt im Städte- und Gemeindesbund NRW sowie dem deutschen STädte- und Gemeindebund, sich gegen dieses geplante Abkommen zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung wie auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.
Einen entsprechenden Ratsantrag stellte DIE LINKE am 25. März 2014.
Hintergrund
Zur Zeit laufen die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet. Das Mandat umfasst auch kommunal-relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, „sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand könnte bedroht sein“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly in einer Pressemitteilung zu TTIP. Er fügt hinzu: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“
Besonders besorgniserregend ist, dass Teil beider Abkommen ein spezielles Investorklagerecht gegen Staaten ist (investor-state-disputesettlement: ISDS). Trotz des Moratoriums von drei Monaten, das von EU-Handelskommissar de Gucht hinsichtlich dieses Kapitels bei TTIP gerade verhängt wurde, ist es notwendig zu sehen, worum es sich dabei handelt, denn es ist sowohl in CETA als auch in der europäischen Energiecharta für ausländische Konzerne aufgenommen: ISDS erlaubt Investoren, wegen sogenannter „nichttarifärer Handelshemmnisse“ Schadenersatzklagen gegen Staaten zu erheben.
Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund staatlicher Gesetze, Vorschriften, Richtlinien et cetera. Aus bisherigen Freihandelsabkommen ist bekannt, dass derartige Klagen nicht vor regulären nationalen Gerichten erfolgen, sondern vor Sonderschiedsgerichten, die im Geheimen tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeit gibt. Drei Beispiele:
- Im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA hat ein Gericht die mexikanische Regierung zur Zahlung von 15,6 Millionen Dollar Strafe verurteilt, weil eine mexikanische Kommune einer US-Firma die Baugenehmigung für eine Giftmülldeponie aus Umweltschutzgründen verweigert hatte. Das Gericht befand, die Kommune habe nicht das Recht dazu.
- In einem Bürgerentscheid entschieden sich die Bewohner der kanadischen Provinz Quebec, die Umwelt vor dem Fracking zu schützen. Der Fracking-Konzern Lone Pine verklagte daraufhin den kanadischen Staat auf 250 Mio. $ Schadensersatz.
- Der Vattenfall-Konzern fordert von der Bundesregierung eine Milliarden-Entschädigung für das Abschalten der AKWs. Die Öffentlichkeit erfährt davon fast nichts.
Die sogenannte Liberalisierung des staatlichen Beschaffungswesens wird es beispielsweise unmöglich machen, bei öffentlichen Aufträgen bestimmte Standards vorzuschreiben. Ausländische Anbieter sollen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen (beispielsweise im Bau oder öffentlichen Verkehr) den inländischen gleichgestellt werden. Dazu sollen soziale und ökologische Kriterien wie Tarifbindung, lokale Herkunft oder ökologische Verträglichkeit untersagt werden, da sie angeblich ausländische Anbieter diskriminierten. So gehen die beabsichtigten Liberalisierungen über Ausnahmen des GATS hinsichtlich des öffentlichen Versorgungssektors und die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), in der z.B. Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit ausgenommen sind, hinaus.
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