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Ratsantrag: Leerstandssatzung für Einzelhandelsflächen

Leerstände von Ladenlokalen in der Aachener Innenstadt nehmen weiter zu. Die Gründe sind sicher vielfältig. Der Online-Handel und die Entstehung neuer Gewerbeflächen im Aquis Plaza setzen dem lokalen Handel ebenso zu wie die sehr hohen Ladenmieten in der Innenstadt.

Hinzu kommt, dass einige Immobilienbesitzer offenbar nicht daran interessiert sind, leerstehende Gewerberäume schnell neu zu vermieten; anders sind jahrelange Leerstände nicht zu erklären.

Einkaufsstraßen, in denen vermehrt Ladenlokale nicht vermietet sind, erschweren den noch verbliebenen Geschäftsinhabern den Handel, in der Folge drohen weitere Geschäftsschließungen.

Um den Stadtkern lebendig und attraktiv zu erhalten, bedarf es dringend eines Innenstadtkonzepts, dass auch die Immobilienbesitzer in die Pflicht nimmt. Eine Leerstandssatzung für Einzelhandelsflächen, wie sie für Wohnraum bereits möglich ist, wäre unseres Erachtens ein Lösungsansatz.

Aus diesem Grund beantragen wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Leerstandssatzung für Einzelhandelsflächen in Fußgängerzonen zu prüfen und im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft über das Ergebnis zu berichten.

Antrag als pdf

Das Photo stammt von LepoRello und wurde unter Creative-Commons-Attribution-Share-Alike-3.0 Unported-Lizenz veröffentlicht

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