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Hebel gegen den E-Scooter-Wildwuchs?

Aachener DIE LINKE fordern Konzept zur Eindämmung der Elektroflitzer. Anlass ist ein Beschluss des OVG Münster.

Aachener Nachrichten, 19. Januar 2021

Aachen Geteilt sind die Meinungen über die vielen Elektroflitzer von Tier und Voi seit ihrer Einführung, doch jetzt wird der Druck auf E-Scooter-Verleiher nochmals größer. Die Aachener DIE LINKE fordern ein Konzept zur Eindämmung der „verkehrsgefährdenden E-Roller-Vermietung“ und berufen sich dabei auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Sondernutzung

Die Münsteraner Richter haben dem stationslosen Fahrradverleiher Call a Bike im Streit mit der Stadt Düsseldorf Ende November untersagt, für seine Mietfahrradflotte den öffentlichen Straßenraum ohne eine Sondernutzungserlaubnis zu nutzen. Aus Sicht DIE LINKE könnte dies der Hebel sein, nun auch in Aachen wieder mehr Ordnung in den Straßenraum zu bringen und vor allem das wilde Abstellen der E-Scooter auf Gehwegen, Plätzen und in Grünanlagen zu unterbinden.

Rund 1400 der grünen und lachsfarbenen Leihroller sollen in Aachen unterwegs sein, und nach dem Willen der Stadt sollen es möglichst auch nicht mehr werden. Denn der Platz ist vor allem in der Innenstadt knapp. Feste Stationen sind für die kleinen Flitzer nicht vorgesehen – anders als etwa für die Elektroräder von Velocity. Viele E-Scooter-Nutzer nehmen sich daher die Freiheit heraus, die Dinger auch an den unpassendsten Orten abzustellen. Dann versperren sie Einfahrten oder Gehwege und werden nicht nur für Ältere oder Sehbehinderte zu Hindernissen und gefährlichen Stolperfallen.

Der Fraktionsgeschäftsführerin DIE LINKE, Ellen Begolli, ist es unbegreiflich, dass die Stadt gegen solche Unsitten nicht energischer vorgeht. „Würde ein Auto auf einer Kreuzung abgestellt, würde es innerhalb kürzester Zeit weggeschleppt werden“, sagt sie. Wild geparkte Roller stünden hingegen manchmal tagelang im Weg herum.

Die Verantwortlichen der beiden E-Scooter-Anbieter versuchen solche Auswüchse auch mit Schulungsangeboten zu verhindern und versichern, ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge, von denen sie erfahren, schnell einzusammeln. Die Praxis sieht jedoch vielfach anders aus. Auch gegen schwarze Schafe unter den Mietern kann man offenbar nur schwer vorgehen. Weil die Roller eher zu den Leichtgewichten zählen, kann sie im Prinzip jeder umstellen. Eine eindeutige Zuordnung der Parksünder sei daher oftmals kaum möglich. Es ist ein Problem, das auch der Stadt zu schaffen macht, deren Überwachungskräfte zwar immer wieder Knöllchen wegen Behinderungen im Straßenraum ausstellen, die aber selten beglichen werden, weil die Verantwortlichen nicht gefunden werden.

Stadt prüft Konsequenzen

„Wir stehen in engem Kontakt mit den beiden Anbietern“, sagt Harald Beckers vom Presseamt. „Aber nicht alles läuft optimal“, gesteht er zu. Vor allem aber fehlen immer noch klare gesetzliche Regelungen. Dies betrifft etwa auch die Einschätzung, ob das Aufstellen der Roller im öffentlichen Raum weiterhin erlaubnisfrei sein kann oder eher im Rahmen einer Sondernutzung genehmigt werden muss.

Ob der OVG-Beschluss für Düsseldorf auch Klarheit für die Aachener schaffen kann, scheint längst nicht ausgemacht. Die Stadt bleibt in ihrer Einschätzung noch zurückhaltend. „Die Konsequenzen müssen noch geprüft werden“, sagt Beckers. Klar scheint allerdings, dass die kurzlebigen Akku-E-Scooter von immer mehr Fachleuten nicht als Beitrag zu einer ökologischen Verkehrswende, sondern als Verschärfung der Probleme in den Innenstädten angesehen werden. Allein wegen ihrer hohen Zahl halten manche die Roller inzwischen für „verkehrsbeeinträchtigend“, was wiederum eine „Erlaubnispflicht“ rechtfertige.

DIE LINKE halten ein Konzept zur Eindämmung der Mietroller für überfällig. So könnte die Stadt künftig womöglich Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen der Roller verlangen, was deren Zahl schon aus wirtschaftlichen Erwägungen der Verleiher begrenzen könnte. Denkbar wäre auch eine verpflichtende Einrichtung gebührenpflichtiger Stationen im Stadtgebiet, was den bislang so flexibel einsetzbaren Geräten viel von ihrer Attraktivität nehmen würde. Wann über den Antrag beraten wird, ist noch offen.

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