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Aachener Vermieter*innen alle vorbildlich?

DIE LINKE fragt nach

Christoph Giebeler

Aus den Haushaltplänen der Stadt Aachen geht hervor, dass für das Jahr 2020 Bußgelder in einer Gesamthöhe von gerade einmal 500 € für Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung veranschlagt worden sind; für die Jahre 2021 ff wird von 1.500 € jährlich ausgegangen.

Bei den in der Verordnung festgelegten Bußgeldern in Höhe von 500 € – 50.000 € lässt dies darauf schließen, dass sich Aachener Immobilienbesitzer*innen entweder ausgesprochen vorbildlich verhalten oder die Stadt Verstöße nicht ausreichend prüft bzw. diese nicht ahndet oder ahnden kann.

Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Kontrollen haben jährlich seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung stattgefunden und wie sind diese durchgeführt worden?Wie viele Kontrollen haben jährlich seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung stattgefunden und wie sind diese durchgeführt worden?
  2. Wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt?Wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt?
  3. Wie viele Verfahren wurden gegen Verfügungs- und Nutzungsberechtigte eingeleitet?Wie viele Verfahren wurden gegen Verfügungs- und Nutzungsberechtigte eingeleitet?
  4. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen an Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Jahr 2020?Wie hoch waren die Gesamteinnahmen an Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Jahr 2020?
  5. Ist die Verwaltung personell für eine flächendeckende Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ausreichend ausgestattet?Ist die Verwaltung personell für eine flächendeckende Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ausreichend ausgestattet?

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