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Gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Amos-Comenius-Schule

Georg Biesing

Das private Gymnasium Amos-Comenius-Schule in Aachen führt Kinder und Jugendliche zu den mittleren Schulabschlüssen und zum Abitur. Dabei unterliegt diese Schule den gleichen Pflichten, Anforderungen und Leistungsüberprüfungen wie die öffentlichen Schulen. Die Amos-Comenius-Schule wird teilweise aus Elternbeiträgen finanziert. Als Schwerpunkt ihrer Pädagogik sieht sie das Erreichen von Abschlüssen auch für die Kinder und Jugendlichen, die bei hinreichender Intelligenz an sozialen, emotionalen und seelischen Problemen leiden (z.B. Autismus, Asperger- Syndrom, Traumata). Die einzelnen Klassen sind mit maximal 20 Kindern/Jugendlichen besetzt, eine optimale Förderung wird ermöglicht. Die Abschlusszahlen bestätigen diesen Ansatz.

Sind Eltern nicht in der Lage, das Schulgeld zu erbringen und kann keine andere weiterführende Schule die Förderung im erforderlichen Maße sicherstellen (um z.B die allgemeine Hochschulreife zu erlangen), so ist die Kommune verpflichtet, das Schulgeld zu bezahlen.

Voraussetzung dafür ist die Begutachtung durch das Gesundheitsamt der Städteregion, Psycholog_innen und Förderschulen.

Nachdem die Stadt Aachen Kindern und Jugendlichen die finanzielle Unterstützung versagte wurde die Stadt Aachen gerichtlich verpflichtet, das Schulgeld zu bezahlen.

Hierzu stellt DIE LINKE folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Um wieviele prozessuale Auseinandersetzungen in der Stadt Aachen handelt es sich?
  2. Wie hoch sind die gerichtlichen Kosten bisher?
  3. Welche Schritte unternimmt die Stadt, damit Schulen in öffentlicher Trägerschaft (insbesondere Gymnasien) in die Lage versetzt werden, geeignete Beschulungsangebote für jedes Kind vorhalten zu können?

Anfrage als p df

Die Antwort der Verwaltung

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