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Ratsanfrage: Eigentumsverhältnisse Kasernengrundstücke

Lasse Klopstein

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Waren die Grundstücke, auf denen die Dr. Leo Löwenstein-Kaserne, die Lützow-Kaserne und die Theodor-Körner-Kaserne errichtet wurden, vor der Remilitarisierung des Rheinlandes im Besitz der Stadt Aachen?
  2. Falls ja: Wurden die Grundstücke in den 1930er Jahren zum Zwecke der Kasernenerrichtung veräußert oder der Wehrmacht im Zuge von Garnisonsverträgen zur Verfügung gestellt?
  3. Falls sie zur Verfügung gestellt wurden: Gibt es Ausstiegsklauseln, nach denen die Stadt die Grundstücke zurückerhalten kann?
  4. Sind in etwaigen Garnisonsverträgen noch weitere Sachverhalte geregelt (Befreiung von Anliegerbeiträgen o. ä.)?

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