Ratsantrag: Konzept zur Eindämmung verkehrsgefährdender E-Roller-Vermietung
Seit Monaten gibt es Beschwerden über Miet-E-Roller, die verkehrsgefährdend auf Gehwegen abgestellt werden. Durch die Entscheidung des OVG NRW vom 20.11.2020, in der eine Einstufung von Leihfahrrädern als Sondernutzung für rechtmäßig erklärt wurde (Aktenzeichen 11 B 1459/20), ergeben sich deutlich mehr Möglichkeiten gegen Behinderung im öffentlichen Raum vorzugehen.
Aus diesem Grund beantragen wir, unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage, ein Konzept zur Eindämmung der verkehrsgefährdenden E-Roller-Vermietung im öffentlichen Raum zu entwickeln.
