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Ratsanfrage: Auskömmlichkeit von Kosten der Unterkunft bei Bezieher*innen von Sozialleistungen in Aachen

In der Aachener Zeitung wurde am 14. Februar 2024 berichtet, dass in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt Bezieher*innen von Bürgergeld zum Teil kräftig zu den gewährten Kosten der Unterkunft zuzahlen müssen. Als Beispiele wurden Münster, Düsseldorf, Mönchengladbach und Wuppertal genannt.

Da uns die Statistiken für Aachen interessieren, baten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. In wie vielen Fällen reichen die gewährten Kosten der Unterkunft (KdU) bei Bezieher*innen von Sozialleistungen nicht, um die Miete für eine angemessen große Wohnung vollständig zu decken?
  2. Wie hoch ist der zusätzlich aufzubringende Betrag zur Miete für die Betroffenen durchschnittlich?
  3. Gibt es Statistiken, welche Personengruppen besonders betroffen sind, beispielsweise Rentner oder Alleinerziehende?
  4. Welche Ermessensspielräume bestehen bei Abweichungen der Wohnungsgröße bzw. des Mietpreises?
  5. Kann für energetisch sanierte Wohnungen eine höhere Grundmiete gewährt werden?

Anfrage als pdf

Antwort der Verwaltung

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