Zum Hauptinhalt springen

Ratsanfrage: Ahndung von Gehwegparken

Am 22.4.2022 erklärte die Stadtdirektorin Annekatrin Grehling in der Aachener Zeitung, dass das aufgeschulterte Gehwegparken nicht geahndet werde, da es nach ihrer Einschätzung ungefährlich sei, „wenn daneben mehr als 1,50 Meter Platz für Fußgänger oder Kinderwagen bleiben“. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

  1. Bewertet die Verwaltung die Frage, ob Gehwege durch Fußgänger*innen oder zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden, ausschließlich unter dem Blickwinkel der Gefahrenabwehr?
  2. Wenn nein, welche Abwägung liegt der Frage zugrunde, wie ein Gehweg genutzt wird?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aussage der Bundesregierung „Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.“
  4. Wenn die Bewertung von Ahndungen nicht nach StVO, sondern nur bei einer Gefahrenlage erfolgt, darf damit gerechnet werden, dass zukünftig auch das Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein nicht mehr geahndet wird?

Anfrage als pdf

Stellungnahme der Verwaltung

Zurück zum Kopf der Seite