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Antrag zur Tagesordnung des Personal- und Verwaltungsausschusses: Bericht über die Bewertung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung Aachen und mögliche Fortführung

Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) in Kraft.

In der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben wurden im Rahmen des Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 fünfzig zusätzliche Stellen mit dem Fokus auf eine fünfjährige Förderung nach § 16i SGB II eingerichtet.

Da der Förderzeitraum bald endet, bitten wir um einen Bericht, wie erfolgreich das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden konnte.

Am 1. Januar 2023 wurde das Gesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu aufgelegt (siehe auch: BMAS - Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose)

Deshalb bitten wir zusätzlich um eine Einschätzung, ob eine Fortführung des Teilhabechancengesetzes bei der Stadt Aachen sinnvoll erscheint.

Antrag als pdf

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