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Antrag zur Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 1.9.2022: Änderung der Verwaltungsvorschriften für Radschutzstreifen

Aufgrund der Gefahr von “Dooring-Unfällen”, bei denen Radfahrer*innen durch unvorsichtig geöffnete Autotüren gefährdet werden, wurde in der Novellierung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 8.11.2021 geregelt, dass ein Schutzstreifen neben einem Seitenstreifen »nicht in Betracht [kommt], es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.« (Abschnitt I, Ziffer 5, Rn. 12 zu Absatz 4, Satz 2 zu §2 der VwV-StVO). Hieraus entsteht natürlich auch eine Verpflichtung für die Verkehrsbehörden, die Sicherheit auch auf Radschutzstreifen sicherzustellen, die vor dem betreffenden Erlass markiert wurden.

Aus diesem Grund bitten die Fraktionen von Grünen, SPD, Zukunft und Linken um einen Bericht, wie mit nicht mehr zulässigen Radschutzstreifen neben parkenden Fahrzeugen umgegangen wird.

Antrag als pdf

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