Wie fair sind die Aachener Parkgebühren?

Ein Bürger schrieb uns wegen der Kritik an ungerechten Anwohnerparkgebühren an. Unser mobilitätspolitischer Sprecher Andreas Nositschka antwortete:

Leider ist es gesetzlich nicht möglich, die Parkgebühren für Anwohnende nach Einkommen, Alter / aktueller Wert des PKW oder auch Motorleistung oder Gewicht zu staffeln. Wir bedauern das sehr!

Ausschließlich die Abmessungen sind erlaubt, in Aachen werden Länge und Breite herangezogen. Dadurch kostet bei der aktuellen Regelung ein mittelkleines Fahrzeug, wie ein VW Polo, 229 € / Jahr.

Zitat aus der Verwaltungsvorlage:

„Zur Einordnung der Gebührenhöhe dienen die nachfolgenden Beispiele: Für einen smart EQ fortwo ergibt sich eine Gebühr in Höhe von rund 150 €/Jahr, für einen VW Golf 8 errechnet sich eine Gebührenhöhe von rund 245 €/Jahr, für einen Mercedes Van, V-Klasse mindestens 300 €/Jahr. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Gebührenhöhe wurden die Kosten für das Abstellen eines Pkw am Parkscheinautomaten während der Bedienzeiten herangezogen und beispielhaft mit den errechneten Werten verglichen. Setzt man das niedrigste Tagesticket an, das in Aachen angeboten wird (5 € Zone „Ost2“), ergibt sich ein Jahresbetrag von rund 1440 €/Jahr. In einem APAG Parkhaus in der Tarifzone 2 kostet ein Stellplatz z.B. mit dem JobParken-Tarif, der ungefähr den Bedienzeiten des Parkscheinautomaten entspricht, rund 880 €/Jahr und das 24 Stundenparken 1.670 €/Jahr. Die Gebühr am Parkscheinautomaten in der Tarifzone 2 während der Bedienzeiten läge im Jahr bei rund 3.960 €.“

Wir, Die Linke, wollten die finanzielle Belastung zumindest dadurch abmildern, dass Anwohnende den Parkausweis alle 3 Monate beantragen und zahlen können, um zumindest zu verhindern, dass jemand aufgrund der Höhe des Zahlbetrags ins Konto-Minus rutscht.

Leider besteht die Verwaltung darauf, dass dann jedes Mal die 15 € Bearbeitungsgebühr fällig sind, was wir für sozial unfair halten.

Der Mobilitätsausschuss hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit Autofahrer*innen mit niedrigen Einkommen einen Ausgleich bekommen können, z.B. durch ein Mobilitätsbudget für Aachen-Pass-Inhaber (https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5792/show ). Das Ergebnis steht noch aus, wird aber nach der Sommerpause von uns eingefordert werden.

Dank der Fraktion Die Linke gehören zu den Berechtigten des Aachen Passes mittlerweile auch Wohngeldempfänger*innen, so dass mehr Menschen jetzt einen Anspruch darauf haben.

Grundsätzlich befürworten wir allerdings, dass öffentlicher Raum nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Die Anlage und Instandhaltung eines Parkplatzes kosten Geld.

So rechnet man, je nach Begebenheiten und Untersuchung, mit 1.000 – 4.000 €/Jahr. Neben der Anlage (Pflasterung, Markierung, Schilder) kommen auch die laufenden Kosten für Reinigung, Überwachung, Reparatur etc. hinzu.

Da in Anwohner*innenparkzonen auch andere Nutzer*innen über das Ziehen von Parkscheinen parken, und dadurch Einnahmen entstehen, die ca. 50% abdecken, bedeutet dies, das Anwohner*innenparkgebühren erst im Bereich 500 – 2.000 €/Jahr kostendeckend wären.

Dabei wird vom Platzbedarf eines Mittelklasseautos, wie einem VW Golf ausgegangen, der in Aachen ca. 245 €/Jahr kostet, also nur rund 12 – 50 % der Kosten deckt.

Die Stadt bekommt im Übrigen auch keinen Cent der KfZ Steuer!

Parkgebühren und Bewohner*innenparkausweise, so wird argumentiert, belasteten in erster Linie das Budget der Geringverdienenden und seien deshalb sozial ungerecht.

Zugegeben, eine alleinerziehende, in Teilzeit arbeitende Mutter, die einen geschenkten Kleinwagen fährt und für den Weg zur Arbeit auf ein Auto angewiesen ist, wird durch eine Parkgebühr oder einen Bewohner*innenparkausweis stärker belastet als ein finanziell besser gestellter Autofahrer.

Trotzdem überzeugt das Argument nicht ganz.

Fast die Hälfte der Haushalte mit niedrigem Einkommen ist nicht automobil (zum Vergleich: nur 8 Prozent der Haushalte mit hohem ökonomischem Status haben kein Auto).

Selbst wer einen privaten Pkw nutzt, wird durch die Gebühren für einen Bewohner*innenparkausweis nicht messbar zusätzlich belastet. Ein Bewohner*innenparkausweis von 245 €/Jahr (VW Golf) macht nur rund 5-7 Prozent der jährlichen Kosten eines Autos (ohne Kraftstoffkosten!!!) aus.

Und während in vielen Städten die Parkgebühren in den letzten Jahren konstant geblieben sind, stiegen die Kosten für den Nahverkehr kontinuierlich, sogar stärker als die Kosten für das Autofahren insgesamt, das belegt aktuell das Statistische Bundesamt.

Leider ist die Fraktion Die Linke die einzige, die sich regelmäßig gegen höhere Preise im ÖPNV wehrt und entsprechend in den Ausschüssen und im Stadtrat dagegen stimmt!

Haushalte mit niedrigem Einkommen haben häufig kein eigenes Auto, wohnen aber überdurchschnittlich häufig an stark befahrenen Straßen, da hier aufgrund der Lärm- und Luftschadstoffbelastung die Mieten niedriger sind als in ruhigen Wohnquartieren. Sie sind damit stärker als wohlhabende Haushalte von den negativen Folgen des Autoverkehrs betroffen, ohne sie verursacht zu haben.

Auch deswegen wollen wir die Belastungen durch den Autoverkehr reduzieren.