Ratsanfrage: Vereinbarungen zu E-Rollern im öffentlichen Raum

Die Möglichkeit, Elektroroller in der Stadt anmieten zu können, wird von immer mehr Menschen genutzt. Leider sorgt die zunehmende Beliebtheit dieses Gefährts auch zu etlichen negativen Veränderungen im öffentlichen Raum, beispielsweise wenn die Roller mitten auf Fußwegen stehen oder Bushaltestellen und Fahrradständer blockiert werden.

Aufgrund von zahlreichen Beschwerden, die uns in diesem Zusammenhang erreichten, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Regeln gelten für das Abstellen der E-Roller im öffentlichen Raum und wer kontrolliert die Einhaltung?
  2. Gibt es festgelegte Standorte, an denen die Roller nach dem Aufladen aufgestellt werden und zahlt die Firma dafür Gebühren?
  3. Gibt es Vereinbarungen, wer und in welchem Zeitrahmen abgestellte E-Roller entfernt, die eine Behinderung oder gar Gefährdung des Verkehrs darstellen?
  4. Gibt es Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigen, die die E-Roller betreuen, insbesondere zur Mindestlohnverpflichtung?

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